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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen wissen müssen

Barrierefreiheit wird Pflicht. Und sie betrifft mehr Unternehmen, als viele denken. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, wird digitale Zugänglichkeit verbindlich geregelt. Wer Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbietet, muss seine digitalen Kanäle bis 2025 barrierefrei gestalten.

Das betrifft nicht nur große Onlinehändler oder Banken. Schon ein einfaches Kontaktformular, ein digitaler Terminkalender oder eine Buchungsmaske auf der Website können ausreichen, um unter das Gesetz zu fallen.