AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vers. 1.0 vom 09.09.2025§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Bennet Arp | SEO Beratung, Inhaber Benet Arp, Moorbachstraße 3, 49134 Wallenhorst, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen und Werkleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Webdesign, SEO, Webentwicklung, Änderungsarbeiten, Schulungen sowie Hosting, Wartung und Pflege in regelmäßigen Abständen.
Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Auftraggeber fragt bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung an. Eine Anfrage kann persönlich, per E-Mail, per Telefon oder per WhatsApp zustande kommen.
Auf Grundlage dieser Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein Angebot für die gewünschte Dienst- oder Werkleistung und lässt dieses dem Auftraggeber zukommen.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich, mündlich oder in Textform annimmt. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ist bindend. Der Auftragnehmer bestätigt die Annahme des Angebots durch eine Auftragsbestätigung, in der die Zahlungsbedingungen und die detaillierten Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt werden.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich bis zur Annahme durch den Auftraggeber. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 3 Inhalt und Durchführung des Vertrages
Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- oder Werkleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten und Materialien, Texte und Bilder, die der Auftragnehmer für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen korrekt und vollständig sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien und Informationen zu überprüfen. Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben entstehen, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben einzuholen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund fehlender Genehmigungen oder Freigaben entstehen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verlängert sich die vereinbarte Frist zur Erbringung der Leistung entsprechend der Dauer der Verzögerung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder ganz einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
§ 5 Zahlung
Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer aufgeführt.
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Freigabe durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber den ersten Entwurf der vereinbarten Leistung per E-Mail. Der Auftraggeber hat nach Erhalt des Entwurfs drei (3) Werktage Zeit, Änderungswünsche schriftlich per E-Mail geltend zu machen.
Die Regelung gemäß Absatz (1) gilt für mehrere Revisions-Schleifen. Der Auftragnehmer wird die Änderungswünsche des Auftraggebers umsetzen und den überarbeiteten Entwurf erneut per E-Mail übermitteln. Der Auftraggeber hat auch nach Erhalt der überarbeiteten Entwürfe jeweils drei (3) Werktage Zeit, weitere Änderungswünsche schriftlich per E-Mail geltend zu machen.
Die Anzahl der Revisions-Schleifen wird im Angebot festgehalten. Standardmäßig sind zwei (2) Revisions-Schleifen vorgesehen, sofern im Angebot keine abweichende Anzahl vereinbart wurde.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist zur Mitteilung von Änderungswünschen gemäß Absatz (1) und (2) gelten die Leistungen des Auftragnehmers als vom Auftraggeber abgenommen, sofern keine Änderungswünsche innerhalb der Frist schriftlich per E-Mail geltend gemacht wurden.
§ 8 Stornierung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Brief an den Auftragnehmer erfolgen.
Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist der volle vereinbarte Betrag gemäß dem Angebot und/oder Vertrag zu zahlen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und davon, ob der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der Dienst- oder Werkleistung begonnen hat oder nicht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Erhalt der Stornierung über die zu zahlende Summe zu informieren und eine entsprechende Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Betrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Die Regelung gemäß Absatz (2) gilt nicht, wenn die Stornierung des Auftrags durch den Auftragnehmer verschuldet ist oder der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung zu erbringen. In solchen Fällen ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet.
§ 9 Schutzrechte
Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bleiben sämtliche Werke und Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe dieser Werke und Ergebnisse zurückzuhalten, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.
Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. Dieses Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber.
Nach der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Leistungen. Die Übertragung dieser Nutzungsrechte erfolgt automatisch mit der vollständigen Zahlung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollte die erbrachte Dienstleistung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder die Dienstleistung erneut zu erbringen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nachten Gebrauch aufheben oder mindern.
Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu den vorherigen Absätzen, dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Im Falle von Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 12 Datenschutz
Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://webdesign-agentur-wallenhorst.de/datenschutz/
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.